GB_AutoAG_Uri_2023

10. Eigenkapitalnachweis

in TCHF

Aktienkapital a)

Reserve Artikel 36 PGB (Bund/Kanton) b)

Reserve Artikel 36 PGB (Kanton) c)

Abschreibungsreserve Art. 6 alt REVO Gesetzliche

Gewinnreserven Freiwillige –61 5 771

Gewinnreserven

Eigene Aktien d) –11 7 384

Total Eigenkapital

Stand 01.01.2022 235 1 206

122

Jahresgewinn

225

225

Erwerb/Veräusserung eigener Aktien Veränderung Reserve Artikel 36 PGB

– –252

–23

– –275

2022 2023

Stand 31.12.2022 235 954

99

61 5 997 –11 7 335

Jahresgewinn

251

251

Erwerb/Veräusserung eigener Aktien Veränderung Reserve Artikel 36 PGB

288

5

293

Stand 31.12.2023 235 1 241 104

61 6 248 –11 7 878

a) Das Aktienkapital ist eingeteilt in 940 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 250. Die Übertragung von Aktienanteilen hat nach den Bestimmungen der aktuellen Statuten zu erfolgen.

b) Rücklage zur Deckung von zukünftigen Fehlbeträgen gemäss Art. 36 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG). Die Rücklage wird durch Ertragsüberschüsse der abgeltungsberechtigten Bereiche, finanziert durch Bund und Kanton, geäufnet bzw. zur Deckung von Verlusten der abgeltungsberechtigten Bereiche herangezogen. c) Rücklage zur Deckung von zukünftigen Fehlbeträgen gemäss Art. 36 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG). Die Rücklage wird durch Ertragsüberschüsse der abgeltungsberechtigten Bereiche, finanziert durch den Kanton, geäufnet bzw. zur Deckung von Verlusten der abgeltungsberechtigten Bereiche herangezogen. d) Die AAGU verfügte am 31.12.2023 über 7 eigenen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 250 (Vorjahr: 7 eigene Namenaktien). Die gesamten Anschaffungskosten belaufen sich auf CHF 10 634 (Vorjahr: CHF 10 634). Während des Berichtsjahres wurden keine eigenen Namenaktien verkauft. Es bestehen keinerlei Rückkaufs- oder andere Eventualverpflichtungen im Zusammenhang mit eigenen Aktien. Weder im Berichts- noch im Vorjahr wurden eigene Aktien im Zusammenhang mit aktienbezogenen Vergütungen ausgegeben.

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